https://www.matzendorf.ch/de/verwaltung/personenregister/?personen_id=16274
23.11.2024 01:40:53


Dominik Milani

Adresse: 4713 Matzendorf
Telefon: 079 230 06 55
Telefon P: 079 230 06 55

Friedensrichteramt

Der Friedensrichter amtet sowohl im Zivil- wie auch im Strafwesen und zwar als urteilender
Richter und als Sühnerichter.

Zuständigkeit des Friedensrichters

I. Zivilsachen (ab 2011 inkl. Arbeitsrecht)


Als urteilender Richter:
  • wenn beide Parteien in der Gemeinde wohnen,
  • ein Schlichtungsverfahren notwendig ist und
  • der Streitwert CHF 2'000 nicht übersteigt

Als Sühnerichter:
  • wenn beide Parteien in der Gemeinde wohnen und ein Schlichtungsverfahren notwendig ist
Bis zu einem Streitwert von CHF 5'000 kann der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag
unterbreiten.

Schlichtungsbegehren können mit einem persönlichen Schreiben oder dem offiziellen
Formular Schlichtungsgesuch beim Friedensrichter gestellt werden:
Schlichtungsgesuch https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/publiservice/service/zivilprozessrecht/parteieingabenformulare/schlichtungsgesuch-d.pdf

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten findet folgendes Formular Anwendung:
Schlichtungsgesuch in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/publiservice/service/zivilprozessrecht/parteieingabenformulare/schlichtungsgesuch-arbeitsrecht-d.pdf

Falls Sie die Formulare nicht durch Anklicken des Links öffnen können, speichern Sie die
PDF-Dokumente vor dem Öffnen ab. Gehen Sie dazu folgendermassen vor:
  1. Platzieren Sie den Cursor auf dem Link
  2. Drücken Sie die rechte Maustaste
  3. Wählen Sie im Kontextmenü die Option 'Ziel speichern unter...' und speichern Sie die Datei lokal ab
  4. Öffnen Sie die Datei vom gewählten Speicherort aus
II. Strafsachen

Als urteilender Richter
  • wenn es um eine Bussen-Verfügung (Strafbefehl) wegen der Übertretung eines Gemeindereglements geht (z.B. Ortspolizeireglement, Meldepflicht Einwohnerkontrolle, Feuerwehrreglement)


Erläuterungen, Tipps und Hinweise dindet man in der Broschüre "Mein gutes Recht",
herausgegeben vom Verband Schweizerischer Friedensrichter und Vermittler.
http://www.svfv.ch/fileadmin/user_upload/informationen/svfv_prospekt_20130403.pdf


Männliche Bezeichnungen gelten auch für Frauen.
 
Funktion Friedensrichter
Leitung Friedensrichteramt
Tätig in Friedensrichteramt

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