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Gemeindeverwaltung

Schalteröffnungszeiten

  • Montag und Freitag:
  • 09.00 - 11.00 Uhr
  • Mittwoch:
  • 15.00 - 18.00 Uhr

Zusatzleistungen zur AHV/IV

Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle
Verantwortlich: Meister, Cordelia

Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richtet der Kanton Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.

Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren, geben wir Ihnen gerne die für die Berechnung erforderlichen Unterlagen bekannt.

Preis: gratis


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