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Gemeindeverwaltung

Schalteröffnungszeiten

  • Montag und Freitag:
  • 09.00 - 11.00 Uhr
  • Mittwoch:
  • 15.00 - 18.00 Uhr

Abmeldung

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug an unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen

Neue Adresse
Konto-Nummer Ihrer Bank oder PC-Konto, für event. Rückerstattungen


Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

Ausländerausweis

Preis: gratis


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