Gemeindeverwaltung
- Kleinfeldstrasse 3
- 4713 Matzendorf
- Telefon 062 394 19 59
- Fax 062 394 22 35
- E-Mail gemeinde@matzendorf.ch
Schalteröffnungszeiten
- Montag und Freitag:
- 09.00 - 11.00 Uhr
- Mittwoch:
- 15.00 - 18.00 Uhr
Hinweis
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.so.ch und des Bundes unter www.admin.ch Urnenöffnungszeiten
Sonntag, 10.00 - 11.00 Uhr Urnenstandort
Urne beim Mehrzweckgebäude, Erdgeschoss Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen. Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
|